Verfolgung
Kurrende von dem k. k. Gubernium in Innerösterreich
In diesem Rundschreiben aus dem 18. Jahrhundert erfolgte die landesfürstliche Anweisung, die “Gottscheer Unterthanen” fortan möglichst an Grenzüberquerungen zu hindern. Das Einreiseverbot in die habsburgischen Kronländer galt laut Dokument auch für Personen, die zwar einen entsprechenden Pass bei sich trugen, dieser aber bereits älter als ein Jahr war.