In diesem Rundschreiben aus dem 18. Jahrhundert erfolgte die landesfürstliche Anweisung, die “Gottscheer Unterthanen” fortan möglichst an Grenzüberquerungen zu hindern. Das Einreiseverbot in die habsburgischen Kronländer galt laut Dokument auch für Personen, die zwar einen entsprechenden Pass bei sich trugen, dieser aber bereits älter als ein Jahr war.
Zum Entstehungszeitpunkt dieses Dokumentes war das Herzogtum Krain zwar schon lange der Herrschaft der Habsburgermonarchie unterworfen, aber galt de Jure (noch) nicht als eines ihrer Kronländer. Da in der Kurrende ausdrücklich von den “Gottscheer Unterthanen” die Rede ist, könnte das Einreiseverbot unter anderem auch an diese juristische Tatsache geknüpft sein.
Als “Gottscheer” bezeichnet man die Nachfahren einiger Kärntner und Tiroler Siedler:innen, die Anfang des 14. Jahrhunderts im Zuge eines Binnenkolonisationsprojektes im heutigen Slowenien angesiedelt wurden. Aus ihrer ursprünglichen Heimat brachten sie das “Gottscheerische” mit: Einen sehr alten südbayrischen Dialekt, der, wie das Jenische, heute kurz vor dem Aussterben steht. Den wenigen Menschen, die sich noch als “Gottscheer:in” identifizieren, bleibt eine Anerkennung als Minderheit vom slowenischen Staat bis heute verwehrt.