Nicht nur in Liechtenstein, sondern auch in anderen Staaten Europas kam es im 19. Jahrhundert zu Auflagen, die festschrieben, welche Personen aus weltlicher Sicht für eine Eheschließung in Frage kamen. Ziel dieser Vorschriften war es, die Geburtenrate zu kontrollieren und den Reichtum der Gemeinden zu sichern, die für ihre Armen unterhaltspflichtig waren.
Da die Kirche dabei von den Staatsorganen bewusst übergangen worden war (schließlich unterstand sie eigentlich keiner weltlichen Gesetzgebung), war es für ledige Paare immer noch möglich, sich im Ausland oder von “rebellischen” Geistlichen ehelichen zu lassen. Auch wenn der Staat solche Ehen für ungültig erklärte oder mit Haftstrafen und Bußen ahndete, besaßen sie gesellschaftliche Gültigkeit: Die Verheirateten und deren Nachwuchs entging so immerhin der Ächtung ihrer Mitmenschen.
Dieser Beitrag von Klaus Biedermann aus dem Jahrbuch des historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein rollt diese historische Thematik am Beispiel Lichtensteins auf. In Österreich war die Lage durchaus vergleichbar.